Pflanzenschutzmittel

Überblick

Woraus bestehen Pflanzenschutzmittel?

Ähnlich wie Medikamente bestehen Pflanzenschutzmittel aus einem ganz gezielt auf  den Schadorganismus abgestimmten Wirkstoff, der je nach Anwendung (z. B. als Spritzmittel, Topfpflanzen-Zäpfchen oder Streichmittel) so aufbereitet worden ist, dass er für die Pflanzen verträglich ist und daher den Zielorganismus auch zuverlässig erreicht.
Pflanzenschutzmittel können chemischen, aber auch biologischen Ursprungs sein. Denn viele Pflanzen entwickeln einen eigenen Insektenschutz. So kann z. B. das Pyrethrum-Extrakt aus einer kenianischen Margeriten-Art sowohl gegen Blattläuse an Pflanzen als auch gegen Kopfläuse beim Menschen eingesetzt werden – natürlich nur anders aufbereitet.   
Auch beim Pflanzenschutz ist es nützlich, etwas »Apothekenlatein« zu lernen, um die wichtigsten Pflanzenschutzmittelgruppen zu kennen. Sie werden unterteilt nach ihrer Wirksamkeit auf bestimmte »Zielorganismen« und lauten:

 Insektizide:  gegen Kerbtiere (Insecta)
 Fungizide:  gegen Pilze (Fungi)
 Herbizide:  gegen Unkräuter (Herba)
 Rodentizide:  gegen Schadnager (Rodentia)
 Molluskizide:  gegen Weichtiere wie Schnecken (Mollusca)
 Nematizide:  gegen Fadenwürmer (Nematoda)
 Akarizide:  gegen Milben (Acari)
 Repellentien:  Abschreckungsmittel, meist gegen Wirbeltiere

In der Landwirtschaft und im »professionellen« Gartenbau werden verschiedene pflanzenschützerische Maßnahmen zusammengefasst und aufeinander abgestimmt. Bei dieser »Integration« sind Pflanzenschutzmittel nur ein Element. Ein Obstbauer wird daher nur Sorten anbauen, die für seinen Standort besonders geeignet sind. Er wird wissen, ob sein Standort besonders anfällig für Pilzbefall ist, und wird – falls dem so ist – die Bäume etwas weiter auseinander pflanzen, damit die Blätter nach einem Regen rascher abtrocknen können und so weniger gefährdet sind. Er wird mit einer ausreichenden Kali-Versorgung für feste, widerstandsfähige Blätter sorgen und mit »Fallen«, die auf einer Leimtafel die Sexuallockstoffe der einzelnen Schädlinge enthalten, einen möglichen Befall beobachten und auf den Punkt genau bestimmen. Erst wenn ihm zu viele Schädlinge »auf den Leim gegangen« sind, also die Schädlingsanzahl eine bestimmte Dichte übersteigt, wird er Insektizide einsetzen.
Wer in seinem Hausgarten ähnlich integriert denkt und handelt, kann nicht nur mögliche Schäden vermeiden, sondern erfährt auch viel Faszinierendes über die Zusammenhänge in der Natur.

Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel

Damit wir im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln weder uns noch unsere Umwelt gefährden, hat der Gesetzgeber das Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich (HuK) geändert. Dies hat seit Juli 2001 zur Folge, dass vielleicht auch Sie bereits das eine oder andere lieb gewonnene Produkt bei Ihrem Händler vermisst haben. Doch beginnen wir von vorn: Was genau besagt das neue Zulassungsrecht?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Haus- und Kleingärtner nicht in jedem Fall die erforderliche Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzt. Daher hat die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft als Zulassungsbehörde besondere Vorkehrungen getroffen. So wurde darauf geachtet, nur solchen Produkten eine Eignung für den HuK zu erteilen, bei denen bei sachgerechter Anwendung durch die Art der Formulierung, Dosiereinrichtung, Verpackung und Anwendungsform eine Gefährdung von Mensch, Tier, Naturhaushalt und Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich wurde Wert darauf gelegt, dass nur Kleinpackungen zugelassen werden, die für eine Fläche von maximal 500 m2 ausgelegt sind. So wird der Anwender davor bewahrt, größere Restmengen an Pflanzenschutzmitteln über Jahre lagern zu müssen.

Produkte, die diese Voraussetzungen erfüllen und eine Zulassung bzw. Eignung erhalten haben, müssen mit dem Vermerk „Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich zulässig” gekennzeichnet sein.

Für uns als Hersteller von Pflanzenschutzmitteln bedeutet dies, dass rund 20 % des bisherigen Produktangebots nicht mehr vom Gartenfreund in seinem Haus- und Hobbygarten eingesetzt werden dürfen. Die betroffenen Produkte sind zwar überwiegend weiterhin im Handel erhältlich, haben jedoch ihre Eignung für diesen Bereich verloren und können nur noch von z. B. Erwerbsgärtnern eingesetzt werden. Dies ist jedoch kein Grund, gleich den Kopf hängen zu lassen. Trotz der neuen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Dr. Stähler Garten-Apotheke auch weiterhin für die Mehrzahl Ihrer Probleme im Garten eine ideale Lösung.

Und vergessen wir nicht, wie sagt man so schön: Vorsorge ist immer noch der beste Pflanzenschutz im Garten. Achten Sie beim Kauf auf widerstandsfähige Pflanzen und lassen Sie z. B. im Herbst das Laub unter Büschen oder auf Blumenbeeten einfach liegen: In dem Laub überwintern Nützlinge, die Blattläuse und andere Schädlinge fressen.

Bevor ein Pflanzenschutzmittel verkauft werden darf, müssen drei Bundesbehörden ihre Einwilligung geben:

  • Die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig (BBA) prüft Wirkungen und Nebenwirkungen auf die Pflanze und prüft, inwieweit Rückstände vom Einsatz bis zur Ernte noch vorhanden sind.
  •  Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucher-schutz und Veterinärmedizin (BgVV) – zuständig für Anwender- und Verbraucherschutz – prüft die Auswirkungen der Wirkstoffe auf die Gesundheit von Anwendern und Konsumenten.
  •  Das Umweltbundesamt (UBA) prüft schließlich die Auswirkungen auf  Wasser, Boden und Luft.

Alle drei Behörden arbeiten unabhängig voneinander, und alle drei Ziele sind gleichberechtigt: Pflanzenschutz, Verbraucherschutz und Umweltschutz. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erfordert daher viel mehr Forschungsarbeit »drumherum« als z. B. ein Medikament.

Doch trotz dieser ganzen Sicherheitsmaßnahmen der Hersteller und Behörden: Ein Pflanzenschutzmittel ist nur so sicher wie sein Einsatz.

Sind Pflanzenschutzmittel sicher?

Vor etwa 100 Jahren wurden die ersten synthetischen Pflanzenschutzmittel gegen Insekten entwickelt. Sie basierten auf Schwermetall-Salzen wie  z. B. Quecksilber oder Arsen. Solche Wirkstoffe sind bereits seit Jahrzehnten verboten. Außerdem ist es der Forschung gelungen, neue, hoch wirksame und wesentlich ungefährlichere Wirkstoffe zu entwickeln. Wenn ein Mensch ein Medikament verabreicht ekommt,  dann geschieht dies auf Anordnung des Arztes bzw. nach Beratung des Apothekers. Eine Deklarationspflicht für Medikamente stellt außerdem sicher, dass Wirkungen und Nebenwirkungen gegeneinander abgewogen werden können und man sich auf deren Sicherheit verlassen kann.

Auch wenn es sich merkwürdig anhört, die Anforderungen an Pflanzenschutzmittel sind weit höher. Im Mittelpunkt steht zwar der »Patient«, aber da das Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangt, geht es auch um Umweltverträglichkeit. Außerdem muss auch noch die Sicherheit des Verbrauchers gewährleistet sein, denn es sollen keine oder höchstens unbedenkliche Reste (Rückstände) des Pflanzenschutzmittels verbleiben – z. B. wegen der Nahrungskette. 
Deshalb stecken in einem kleinen unscheinbaren Produkt 20 Jahre Entwicklungsarbeit und Entwicklungskosten von mindestens 128 Mio. EURO seit der Entdeckung des »neuen« Pflanzenschutzmittelwirkstoffes. Und daher sind Pflanzenschutzmittelwirkstoffe häufig viel besser bekannt als Medikamentenwirkstoffe.

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